Die Minsker Verträge von 2014/15: Ein Versuch, den Konflikt in der Ost-Ukraine zu beenden

Die Ukraine, ein Land das zwischen Ost und West hin- und hergerissen ist, war lange Zeit Teil des russischen Reiches und dann der Sowjetunion. Nach dem Zerfall der Sowjetunion 1991 wurde die Ukraine unabhängig, aber blieb eng mit Russland verbunden. Viele Ukrainer wollten jedoch eine stärkere Annäherung an Europa und den Westen. Diese Spannung führte zu mehreren politischen Krisen und Umbrüchen.

Im November 2013 brach eine große Protestbewegung aus, als der damalige Präsident Viktor Janukowitsch ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union ablehnte und stattdessen ein Abkommen mit Russland unterzeichnete. Die Demonstranten forderten seinen Rücktritt und eine proeuropäische Ausrichtung des Landes. Nach monatelangen gewaltsamen Auseinandersetzungen floh Janukowitsch im Februar 2014 ins Exil nach Russland.

Dieser Machtwechsel wurde von vielen Ukrainern begrüßt, aber von anderen abgelehnt, vor allem von denen, die im Osten des Landes lebten und sich kulturell oder wirtschaftlich näher an Russland fühlten. Einige dieser Regionen erklärten sich für unabhängig von Kiew und bildeten die sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk (DNR/LNR). Russland unterstützte diese Bewegung militärisch und politisch, während die neue ukrainische Regierung versuchte, sie mit Gewalt zu unterdrücken.

Im März 2014 eskalierte der Konflikt weiter, als Russland die Halbinsel Krim annektierte, die historisch zu Russland gehörte, aber seit 1954 zur Ukraine gehörte. Dieser Schritt wurde international verurteilt und löste Sanktionen gegen Russland aus.

Um einen offenen Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu vermeiden und eine politische Lösung für den Konflikt zu finden, wurde im September 2014 ein erstes Friedensabkommen unterzeichnet: das Protokoll von Minsk oder Minsk I. Dieses Abkommen sah vor:

  • Einen sofortigen und beidseitigen Waffenstillstand
  • Den Abzug schwerer Waffen von der Kontaktlinie zwischen den Konfliktparteien
  • Die Einrichtung einer Pufferzone entlang der Grenze zwischen Russland und der Ukraine
  • Die Freilassung aller Gefangenen und Geiseln
  • Die Gewährleistung eines sicheren Zugangs für humanitäre Hilfe
  • Die Wiederherstellung der ukrainischen Kontrolle über die Grenze nach einer politischen Regelung
  • Die Dezentralisierung der Macht in den Regionen Donezk und Luhansk
  • Die Gewährleistung des Status der russischen Sprache in diesen Regionen
  • Die Organisation von lokalen Wahlen unter internationaler Beobachtung

Das Ziel dieses Abkommens war es, einen dauerhaften Frieden und eine territoriale Integrität der Ukraine zu erreichen. Leider wurde dieses Abkommen nie vollständig umgesetzt, da beide Seiten sich gegenseitig beschuldigten, gegen die Vereinbarungen zu verstoßen. Die Kämpfe gingen weiter und forderten weitere Opfer.

Im Februar 2015 wurde ein zweites Friedensabkommen unterzeichnet: das Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen oder Minsk II. Dieses Abkommen wiederholte die meisten Punkte von Minsk I, fügte aber einige neue hinzu:

  • Sofortige und umfassende Waffenruhe in den Gebieten Donezk und Luhansk ab dem 15. Februar 2015.
  • Abzug aller schweren Waffen durch beide Seiten auf gleiche Entfernung mit dem Ziel, eine Sicherheitszone von mindestens 50 Kilometern Breite für Artillerie ab 100 mm Kaliber und mehr zu schaffen.
  • Wirksame Überwachung und Verifikation des Waffenstillstands und des Abzugs schwerer Waffen durch die OSZE ab dem ersten Tag des Abzugs unter Einbeziehung aller notwendigen technischen Mittel wie Satelliten, Drohnen, Radar usw.
  • Am ersten Tag nach dem Abzug einen Dialog über Modalitäten für die Durchführung von Lokalwahlen gemäß ukrainischem Gesetz über den vorläufigen Status der Selbstverwaltung in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk sowie über die Zukunft dieser Gebiete auf der Grundlage dieses Gesetzes beginnen.
  • Gewährleistung einer Amnestie und Begnadigung durch Verabschiedung eines Gesetzes, das strafrechtliche Verfolgung oder Bestrafung von Personen im Zusammenhang mit den Ereignissen verbietet, die sich in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk ereignet haben.
  • Freilassung aller Geiseln und unrechtmäßig festgehaltenen Personen auf der Grundlage des Prinzips “alle gegen alle”. Dieser Prozess soll spätestens am fünften Tag nach dem Rückzug abgeschlossen sein.
  • Gewährleistung eines sicheren Zugangs, einer Lieferung, einer Lagerung und einer Verteilung humanitärer Hilfe für Bedürftige auf der Grundlage eines internationalen Mechanismus.
  • Festlegung der Modalitäten für die vollständige Wiederherstellung sozialer und wirtschaftlicher Beziehungen mit den betroffenen Gebieten einschließlich der Zahlungen von Renten und anderen Sozialleistungen sowie des Transfers von Finanzmitteln im Rahmen des ukrainischen Rechtsrahmens (“Null-Option” – ohne Hindernisse).
  • Wiederherstellung der Kontrolle über die Staatsgrenze durch die ukrainische Regierung im gesamten Konfliktgebiet ab dem ersten Tag nach den Lokalwahlen unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten bis zum Ende 2015 unter Voraussetzung der Erfüllung von Punkt 11 – in Absprache mit Vertretern aus bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk im Rahmen der trilateralen Kontaktgruppe
  • Rückzug aller ausländischen bewaffneten Formationen, militärischer Ausrüstung sowie Söldner vom Territorium der Ukraine unter OSZE-Überwachung; Entwaffnung aller illegaler Gruppen
  • Verfassungsreform in der Ukraine mit einem neuen Grundgesetz bis Ende 2015 unter Berücksichtigung wesentlicher Elemente wie Dezentralisierung (unter Berücksichtigung besonderer Merkmale bestimmter Bezirke in den Regionen Donezk und Luhansk), vereinbart mit Vertretern dieser Bezirke sowie Annahme eines ständigen Sonderstatusgesetzes für bestimmte Bezirke in den Regionen Donezk und Luhansk bis Ende 2015
  • Auf Grundlage des Gesetzes “Über vorübergehende Ordnungsmaßnahmen zur lokalen Selbstverwaltung in bestimmten Bezirken der Regionen Donezk und Luhansk” Fragen im Zusammenhang mit den örtlichen Wahlen klären; Annahme eines entsprechenden Beschlusses durch das Parlament der Ukraine bis zum Ende 2015
  • Intensivierung des Programms zur wirtschaftlichen Erholung und zum Wiederaufbau im Donbass

Der erste große Verstoß gegen Minsk II folgte schon wenige Tage nach seiner Unterzeichnung, als die pro-russischen Separatisten die Einnahme der strategisch wichtigen Stadt Debalzewe verkündeten.
Am 14. Februar 2022 startete Putin dann seinen Angriffskrieg auf die Ukraine, den er „Spezielle Militäroperation“ nannte. Die Minsker Verträge waren endgültig obsolet.