Einwanderungsland Deutschland: Nur in die USA kommen noch mehr Menschen

Die Geschichte der Einwanderung nach Deutschland reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück, als Hugenotten aus Frankreich und Juden aus Osteuropa Zuflucht suchten. Im 20. Jahrhundert wurde die Arbeitsmigration gefördert, um den Bedarf an Arbeitskräften während des Wirtschaftswunders zu decken. Die sogenannten Gastarbeiter kamen vor allem aus Südeuropa und der Türkei und sollten eigentlich nur vorübergehend bleiben. Doch viele von ihnen holten ihre Familien nach und ließen sich dauerhaft nieder. Heute leben rund 6,8 Millionen Ausländer in Deutschland, die größte Gruppe sind über 1,7 Millionen Türken.

Das Ausländergesetz von 1965

Das Ausländergesetz war das erste Gesetz, das den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland regelte. Es wurde verabschiedet, um den Bedarf an Arbeitskräften während des Wirtschaftswunders zu decken. Es basierte auf dem Prinzip, dass die Zuwanderung nur vorübergehend und kontrolliert sein sollte. Es gab keine klaren Regelungen für die Zuwanderung von qualifizierten Migrantinnen und Migranten oder für die Integration von Zugewanderten.

Das Ausländergesetz von 1965 sah verschiedene Typen von Aufenthaltsgenehmigungen vor, die je nach Aufenthaltszweck und -dauer erteilt wurden:

  • Die Aufenthaltserlaubnis war die allgemeine Aufenthaltsgenehmigung, die ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt wurde. Sie war befristet und konnte verlängert werden.
  • Die Aufenthaltsberechtigung war die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die nur unter besonderen Voraussetzungen erteilt wurde, zum Beispiel nach einer langjährigen Aufenthaltserlaubnis oder bei besonderen humanitären Gründen.
  • Die Aufenthaltsbewilligung war die befristete Aufenthaltsgenehmigung für einen bestimmten, vorübergehenden Aufenthaltszweck, zum Beispiel für einen Studienaufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit als Saisonarbeiter.
  • Die Aufenthaltsbefugnis war die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden konnten, zum Beispiel wegen eines laufenden Asylverfahrens oder eines Abschiebehindernisses.

Das Ausländergesetz von 1965 wurde mehrmals geändert und ergänzt, zum Beispiel durch das Asylverfahrensgesetz von 1977 oder das Ausländerzentralregistergesetz von 1980.

Die Reform des Zuwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht

Die Reform des Zuwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts war ein wichtiger Schritt in der Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland. Sie wurde im Jahr 1999 von der rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder initiiert und im Jahr 2000 vom Bundestag beschlossen. Sie trat jedoch erst im Jahr 2005 in Kraft, nachdem sie mehrere juristische Hürden überwinden musste.

Die Reform hatte zwei Hauptziele: Zum einen sollte das Zuwanderungsrecht modernisiert werden, um qualifizierte Migrantinnen und Migranten anzuziehen und die Integration zu fördern. Zum anderen sollte das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert werden, um die Einbürgerung zu erleichtern und die Mehrstaatigkeit zuzulassen.

Die Förderung von Integration wurde als staatliche Aufgabe festgeschrieben und umfasst Maßnahmen wie Sprachkurse, Integrationskurse und Beratungsangebote. Die gleichberechtigte Teilhabe für alle bleibt aber eine Herausforderung, da Menschen mit Migrationshintergrund oft benachteiligt sind in Bereichen wie Bildung, Arbeit und Gesundheit.

Der verstärkte Flüchtlingszustrom im Jahr 2015

Die Flucht- und Asylpolitik ist seit der umfangreichen Fluchtzuwanderung des Jahres 2015 ein besonders kontroverses Thema. Deutschland hat mehr als eine Million Schutzsuchende aufgenommen, vor allem aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Die Aufnahme und der Umgang mit Asylsuchenden bewegt sich zwischen der Forderung nach einem humanitären Schutz und der Sorge um die gesellschaftliche Verträglichkeit und die europäische Solidarität. Die Integration von Geflüchteten stellt eine besondere Herausforderung dar, da sie oft traumatisiert sind, geringe Qualifikationen haben oder rechtliche Unsicherheiten erleben.

Auch der Wohnungsmarkt in Deutschland, vor allem in den Ballungsräumen und Großstädten, ist durch die hohe Einwanderungsuote stark belastet. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum übersteigt das Angebot, was zu steigenden Mieten und Kaufpreisen führt. Dieses Problem wird sich weiter verschärfen.

Ist „Multikulti“ in Deutschland gescheitert?

Multikulti ist ein umstrittener Begriff, der sowohl deskriptiv als auch normativ verwendet wird. Deskriptiv beschreibt er die Tatsache, dass Deutschland eine multikulturelle Gesellschaft ist, in der Menschen aus verschiedenen Herkunftsregionen, Religionen und Kulturen zusammenleben. Normativ bezeichnet er die politische Forderung, Wege zu finden, wie Menschen unterschiedlicher Herkunft respektvoll zusammenleben und voneinander profitieren können.

Multikulti ist also kein Zustand, sondern ein Prozess, der ständiger Anpassung und Gestaltung bedarf. Dabei gibt es verschiedene Ansätze und Modelle, wie Multikulti aussehen und funktionieren soll…

  • Der Assimilationsansatz erwartet von den Einwanderern, dass sie sich an die Mehrheitskultur anpassen und ihre eigene Kultur aufgeben oder zumindest zurückstellen.
  • Der Differenzierungsansatz akzeptiert die Existenz verschiedener Kulturen in einer Gesellschaft und gewährt ihnen Autonomie und Sonderrechte in bestimmten Bereichen.
  • Der Interaktionsansatz fördert den Austausch und die Verständigung zwischen den verschiedenen Kulturen in einer Gesellschaft und strebt eine gemeinsame Identität und Wertebasis an.

Je nachdem, welchen Ansatz man vertritt oder bevorzugt, kann man Multikulti als gescheitert oder als gelungen ansehen. Manche Kritiker von Multikulti behaupten, dass die Einwanderer sich nicht integrieren wollen oder können und dass die kulturellen Unterschiede zu Konflikten und Parallelgesellschaften führen. Sie fordern eine stärkere Anpassung an die deutsche Leitkultur oder eine Begrenzung der Zuwanderung. Manche Befürworter von Multikulti hingegen betonen, dass die Einwanderer einen wichtigen Beitrag zur deutschen Gesellschaft leisten und dass die kulturelle Vielfalt eine Bereicherung und Chance ist. Sie fordern eine stärkere Anerkennung und Förderung der kulturellen Unterschiede oder eine Öffnung der deutschen Identität.

Einwanderungsländer mit dem größten Zustrom weltweit

LandAnzahl der Einwanderer (in Millionen)Prozentzahl
Vereinigte Staaten50,615,3
Deutschland15,818,8
Saudi-Arabien13,538,6
Russland11,60 8,0
Vereinigtes Königreich9,413,8
Vereinigte Arabische Emirate8,788,1
Frankreich8,513,1
Kanada8,021,3
Australien7,730,1
Spanien6,814,6

Während die USA den größten Zustrom von Migranten in absoluten Zahlen vorzuweisen hat, sind die Vereinigten Arabischen Emirate das Land mit dem höchsten Anteil von Migranten an der Gesamtbevölkerung. Deutschland gilt als das zweitgrößte Einwanderungsland in absoluten Zahlen und das beliebteste Einwanderungsland in Europa.