Rassismus ohne Namen: Wie Gesetze in Russland versagen

Rassismus ohne Namen: Wie Gesetze in Russland versagen

Ist Rassismus verboten – oder nicht? Diese Frage wirkt auf den ersten Blick simpel, führt aber schnell in ein Spannungsfeld zwischen Gesetzestexten, politischer Wirklichkeit und gesellschaftlicher Praxis. Besonders deutlich wird das am Beispiel von Russland, einem Staat, der sich offiziell als multinational und tolerant versteht, in dem rassistische Diskriminierung jedoch für viele Menschen zum Alltag gehört.

Schaut man auf die reine Rechtslage, könnte man meinen: alles geregelt. Russland kennt Strafnormen gegen „ethnischen Hass“, „Extremismus“ und Aufrufe zur Gewalt. Beleidigungen oder Übergriffe aufgrund von Herkunft oder Religion könnten also verfolgt werden. Auf dem Papier ist Rassismus damit nicht erlaubt.

Der Knackpunkt liegt im „könnte“.

Während in vielen europäischen Ländern Rassismus ausdrücklich benannt wird – als Diskriminierung, als strukturelles Problem, als Straftat – taucht der Begriff im russischen Recht kaum auf. Stattdessen wird er in Sammelbegriffe gepackt: Extremismus, nationale Feindseligkeit, Gefährdung der staatlichen Ordnung. Das klingt technisch, neutral, beinahe harmlos. Und genau das ist das Problem.

Denn was nicht klar benannt wird, lässt sich auch schlecht bekämpfen.

Im Alltag bedeutet das: Rassistische Beleidigungen gegenüber Menschen aus Zentralasien, dem Kaukasus oder Afrika gelten vielerorts als „normal“. Polizeikontrollen treffen bestimmte Gruppen auffällig häufig. Gewalt gegen Minderheiten wird nicht selten als „Alltagskonflikt“ heruntergespielt. Anzeigen verlaufen im Sand, Verfahren werden eingestellt, Opfer ziehen sich zurück. Nicht, weil es keine Gesetze gäbe – sondern weil sie kaum greifen.

Hinzu kommt ein starkes staatliches Narrativ: Russland sei per Definition kein rassistischer Staat, schließlich leben dort über 190 Ethnien. Wer auf Rassismus hinweist, stellt dieses Selbstbild infrage – und rückt schnell selbst in die Nähe von „Staatsfeindlichkeit“. Kritik wird damit politisch aufgeladen und delegitimiert.

Paradox wird es, wenn man sieht, wann der Staat sehr wohl hart durchgreift. Nämlich dann, wenn Hassparagrafen politisch nützlich sind. Oppositionelle Gruppen, Aktivisten oder unliebsame Organisationen können unter dem Vorwurf des Extremismus verfolgt werden, während offen rassistische Gewalt von „der richtigen Seite“ oft folgenlos bleibt. Das Gesetz ist da – aber es schaut weg oder schlägt zu, je nachdem, wer betroffen ist.

Der Unterschied zu vielen westlichen Ländern liegt deshalb weniger im Ob als im Wie. Auch dort existiert Rassismus, teilweise massiv. Aber er wird rechtlich klar als Unrecht definiert, diskutiert, statistisch erfasst und zumindest prinzipiell verfolgt. In Russland hingegen bleibt er häufig unsichtbar gemacht, relativiert oder schlicht hingenommen.

Man könnte sagen:
Rassismus ist dort nicht legal – aber er ist gesellschaftlich und staatlich so schlecht eingehegt, dass er für viele Betroffene kaum Konsequenzen hat. Und genau das fühlt sich für die, die darunter leiden, fast genauso an wie Legalität.

Mark Petersen